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Eich. Gustav Pichl – Kreisvorstandssprecher (Bündnis90/Die Grünen) fordert die Unternehmen zu mehr Sensibilität im Umgang mit Kundendaten auf. Die Datenschutzgesetze für die Öffentliche Hand, Sicherheitsbehörden und den Privatbereich sind löcherig und müssen dringend nachgebessert werden.

Im Zusammenhang mit den jüngsten Datenskandalen sind auch die kommunalen Meldeämter in die Kritik geraten. Laut Medienberichten haben mindestens 8 deutsche Unternehmen mit bis zu 75 Millionen Datensätzen aus Melderegistern gehandelt. Demnach wurden die Daten nicht nur von dem Unternehmen verwendet, von dem sie ursprünglich abgefragt wurden, sondern auch von Vermittlungspersonen/-firmen gespeichert und anschließend zu Werbezwecken verkauft worden.

Egal ob lukrativer Handel mit persönlichen Kundendaten oder unerwünschte Wahlwerbung – die Variationsmöglichkeiten beim Datenmissbrauch sind riesig und die Betroffenen können sich nur bedingt wehren.

Jeder muss wissen und bestimmen können, wer hat meine Daten, was passiert mit ihnen und wer bekommt sie. Dafür muss das Grundgesetz überarbeitet werden, da diese Rechte in die Verfassung gehörten. Die Ende Juli 2008 vom Bundeskabinett verabschiedete Novellierung des Datenschutzgesetzes geht nicht weit genug, um die Bürgerrechte lückenlos sicherzustellen.

Welche Rolle spielen die Meldeämter ( als Datenhändler ) beim Datenschutz ?

Fragen an ihre Verwaltung:

a) Welche Daten werden bei der Verwaltung gespeichert, wie erfolgt die Speicherung und wer hat Zugriff?
b) Wie wird die Weitergabe von Daten durch die Meldeämter in der Praxis gehandhabt?
Wie viele Daten wurden in den Jahren 2006 bis 2008 in einer „erweiterten Abfrage“ abgefragt? ( und durch wen? )
c) Wie viele Personen haben der Weitergabe an Dritte widersprochen?
d) Wie stellt die Verwaltung bei einer „erweiterten Abfrage“ von Daten das glaubhafte Interesse fest?
e) Wie handhabt die Verwaltung Massenabfragen von Daten?
f) Gibt es Erkenntnisse über offensichtlich missbräuchliche Nutzung der Abfragemöglichkeiten (vgl. 21. Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten Rheinland-Pfalz für 2007, S. 30: „In etwa 10 % der Fälle wurden dabei erkennbar unsinnige Angaben für den Grund der Abfrage gemacht.“)?
g) Werden die BürgerInnen über die Weitergabe ihrer Daten informiert?
h) Erhebt die Verwaltung für die Abfrage von Daten Gebühren?
i) Welche Maßnahmen ergreift die Verwaltung, um einem Missbrauch der abgefragten Daten vorzubeugen?

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