EICH. Zum Schutz der Anwohner stellt Gustav Pichl (Grüne) einen Antrag zur nächsten Ratssitzung:
Betr.: LKW Fahrverbot von 22 - 6 Uhr über 7,5 Tonnen auf der Ibersheimer- u. Osthofener Straße in Eich, als lärmmindernde Sofortmaßnahme.
Die Gemeinde Eich beantragt beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz in Worms im Rahmen einer Untersuchung die sofortige Einführung eines LKW-Nachtfahrverbotes von 22 – 6 Uhr auf der Ibersheimer- und Osthofener Straße als Lärmschutzsofortmaßnahme zur Entlastung der betroffenen Anwohner.
Die extreme Zunahme von LKWs, hervorgerufen durch den Kiesabbau in Hamm am Rhein, macht es erforderlich die Maßnahme eines Durchfahrverbotes in den Nachtstunden in Eich umzusetzen.
Grundlage dieser Maßnahme ist der §45 StVO zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen und die Lärmschutz- Richtlinien StV vom 6.Nov. 1981. Mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung zum Januar 2006, können die Verkehrsbehörden gezielt verkehrslenkende und beschränkende Maßnahmen Verkehrs ergreifen. Dazu wird der Maßnahmenkatalog des §45 StVO ausgeweitet zum Schutz der Wohnbevölkerung vor erheblichen Belästigungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil vom 13. März 2008 (Az.:3 C 18.07) klargestellt, dass die Straßenverkehrsbehörden berechtigt sind Durchfahrverbote anzuordnen. In ganz Deutschland sind inzwischen LKW Durchfahrverbote an der Tagesordnung, selbst Städte beschränken den LKW Verkehr nach Zeit oder nach Tonnage.
Als lärmmindernde Sofortmaßnahme für die Ibersheimer- und Osthofener Straße muss nach unserem Dafürhalten, umgehend ein Nachtfahrverbot für LKW von 22- 6 Uhr eingeleitet werden, da die Notwendigkeit mittlerweile unumstritten ist.
Diese Maßnahme wäre befristet, bis zur Umsetzung bzw. Bau der geplanten Entlastungsstrasse südlich von Eich, solange sind die Bürger vor Lärm und Abgasen zu schützen - auch über die Interessen der Wirtschaft.
Des weiteren wird die Verwaltung aufgefordert im Wohngebiet Eich entlang der Ibersheimer – und Osthofener Straße die Immissionswerte für Schwefeldioxyd, Stickstoffoxyd, Feinstaubpartikel, Blei, Benzol und Kohlenmonoxyd zu messen, um die Einhaltung des Bundes- Immisionsschutzgesetz (BImSchG) zu gewährleisten.
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