2011 Dezember | blog.gustav-pichl.de
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Liebe Freunde,

Weihnachten steht vor der Türe und ein aufregendes Jahr neigt sich dem Ende zu.

Danke, sagen möchte ich allen Freunden für ein gutes Miteinander im zu Ende gehenden Jahr für Vertrauen, Treue und die angenehme Zusammenarbeit.


W
ünsche Ihnen und Ihrer Familie ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr 2012!

Ihr Gustav Pichl

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RATSENTSCHEID Hannelore Sauder und Gustav Pichl zweifeln an Wohnsitz von Eicher SPD-Fraktionsmitglied

Wer in ein kommunales Gremium gewählt ist und dort an Abstimmungen teilnimmt, muss auch seinen ersten Wohnsitz innerhalb dieses Wahlgebiets haben. Wer also in einem Stadtrat sitzt, muss in dieser Stadt seinen Wohnsitz haben, bei einem Verbandsgemeinderat in dieser Verbandsgemeinde und wer ein Mandat im Kreistag hat, muss in diesem Landkreis wohnen. Das sagt das Gesetz eindeutig.

Auch für die Räte der kleinsten Gebietskörperschaften, die der Ortsgemeinden, gilt nichts anderes. Hannelore Sauder (FWG) und Gustav Pichl (GLA) haben sich deshalb nun an die Kommunalaufsicht gewandt, weil sie der Meinung sind, dass ein Mitglied der SPD-Fraktion im Eicher Ortsgemeinderat am 21. Oktober nicht an der Abstimmung hätte teilnehmen dürfen, weil dieses Ratsmitglied zu der Zeit keinen ersten Wohnsitz in Eich mehr gehabt habe.

„SPD hat das verschwiegen“

Sie vermuten, „dass die SPD-Mehrheitsfraktion das verschwiegen hat, da es in der Sitzung auch um die Ansiedlung des Rewe-Markts und die Verwaltungsreform ging.“ Ein weiteres Indiz sei, dass dieses Ratsmitglied im Frühjahr sein Haus verkauft habe und „definitiv nicht mehr in Eich wohnt“, sagte Pichl gegenüber der WZ. Nach seiner und Sauders Auffassung ist der Ratsbeschluss daher ungültig und die Ratssitzung müsse wiederholt werden.

Was die Gesetzesfolge betrifft, liegen sie damit zwar richtig, wie Toni Jacobs, der Leiter des Fachbereichs Kommunalaufsicht und Wahlen bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, gegenüber der WZ informierte. Aber: „Wir haben uns bei der Einwohnermeldebehörde der Verbandsgemeinde Eich erkundigt und bekamen die Auskunft, dass dieses Ratsmitglied dort mit erstem Wohnsitz gemeldet ist“, berichtet er weiter. Allerdings bestehe heute keine Verpflichtung mehr, sich bei einem Umzug bei der betreffenden Einwohnerbehörde abzumelden. „Wenn jemand umzieht und seinen ersten Wohnsitz in der neuen Gemeinde anmeldet, dann wird die Meldebehörde seines früheren Wohnorts innerhalb eines Tages darüber informiert und die Abmeldung erfolgt automatisch“, erklärt Toni Jacobs. Es müsse bei diesem Ratsmitglied in Eich deshalb nun die konkrete Lebenssituation geprüft werden.

„Generell ist es aber so, dass ein Ratsmitglied, das aus dem Einzugsgebiet des Rates wegzieht, sein Stimmrecht verliert und sein Ratsmandat niederlegen muss. In der Regel informiert es den Bürgermeister über den Umzug“, erläutert er weiter. Fälle, in denen das versäumt werde, kämen immer wieder mal vor. „Den Leuten ist es gar nicht bewusst, dass sie in einem Rat mit abstimmen, in dem sie gar nicht mehr sitzen dürften“, erzählt Toni Jacobs.

Wer ein Ratsmandat habe, solle auch diese Problematik deshalb bei einem anstehenden Umzug immer mit bedenken, rät er. Es komme aber immer darauf an, um welches Gremium es sich handele. „Wenn zum Beispiel jemand im VG-Rat sitzt und innerhalb dieser Verbandsgemeinde umzieht, ist das kein Problem, genauso bei einem Kreistagsmandat und einem Umzug innerhalb des Kreisgebiets“, verdeutlicht er. Bei Stadt- und Gemeinderäten aber sei das anders.

Quelle: Wormser Zeitung & Gustav Pichl

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